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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

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Der Bund bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Beantragt wird der Zuschuss von dem Unternehmen, das sich beraten lässt. Beraten darf nur, wer beim BAFA als Beratungsunternehmen gelistet ist.

Worum es geht

Gefördert wird die Beratung selbst, nicht ihr Ergebnis. Ein gelisteter Berater sieht sich das Unternehmen an und hält fest, was er empfiehlt; ein Teil seines Honorars wird erstattet. Das Programm ist damit kein Zuschuss für eine Investition, sondern für den Rat, der ihr vorausgeht.

Wer beantragt

Das kleine oder mittlere Unternehmen, das sich beraten lässt. Es stellt den Antrag vor der Beratung und erhält den Bescheid.

Wer berät

Ein Beratungsunternehmen, das beim BAFA gelistet ist. Die Listung ist Voraussetzung und keine Formsache.

Wer entscheidet

Allein das BAFA. Weder der Berater noch wir können eine Bewilligung zusagen.

Wer als Antragsteller in Frage kommt

Maßgeblich ist die europäische Definition kleiner und mittlerer Unternehmen. Verbundene Unternehmen zählen mit, und zwar vollständig.

unter 250Beschäftigte im Unternehmen
50 Mio. € / 43 Mio. €Jahresumsatz oder Bilanzsumme, eines der beiden genügt
300.000 €De-minimis-Höchstgrenze nach VO (EU) 2023/2831

Welche Beratungen gefördert werden

Gefördert wird eine Einzelberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Sie ist auf das eine Unternehmen zugeschnitten und endet mit Empfehlungen, die es selbst umsetzen kann.

Was dazugehört

  • Eine Analyse der Lage, die Schwachstellen und ihre Ursachen
  • Konkrete Empfehlungen und eine Anleitung, sie umzusetzen
  • Bis zu fünf Beratungstage mit je acht Stunden; Reisezeit, Pausen und das Schreiben des Berichts zählen nicht mit

Was nicht gefördert wird

×Seminare und Workshops
×Beratungen, die schon mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
×Vermittlung oder der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Berater selbst vertreibt
×Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, Gutachten oder Fördermittel zum Inhalt haben

Wie hoch der Zuschuss ausfällt

Die Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 € je Beratung. Der Anteil, den der Bund davon trägt, hängt vom Standort des beratenen Unternehmens ab.

80 % / 2.800 €Neue Bundesländer ohne das Land Berlin und ohne die Region Leipzig, dazu die Regionen Lüneburg und Trier
50 % / 1.750 €Alte Bundesländer ohne die Regionen Lüneburg und Trier, dazu das Land Berlin und die Region Leipzig

Die Zuordnung folgt der amtlichen Aufstellung und lässt sich nicht auf „Ost" und „West" verkürzen.

Was der Zuschuss nicht abdeckt

Die Umsatzsteuer, wenn das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und Kosten einer Zertifizierung. Was über 3.500 € hinausgeht, trägt das Unternehmen selbst; ein nicht ausgeschöpfter Betrag verfällt und geht auf keine andere Beratung über. Reisekosten des Beraters zählen zu den Beratungskosten.

Wer zuerst zahlt

Das Unternehmen zahlt das Honorar vollständig selbst und weist die Zahlung mit dem Kontoauszug nach. Den Zuschuss erhält es nach der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Berater darf das Honorar weder vorfinanzieren noch verrechnen.

Was gegen eine Förderung spricht

Sieben Punkte schließen sie aus. Sie stammen aus der Bestätigung des amtlichen Formulars und werden dort vom Antragsteller unterschrieben.

×Das Unternehmen ist selbst beratend oder schulend tätig.
×Es ist im Förderprogramm schon einmal als Beratungsunternehmen aufgetreten.
×Über sein Vermögen wurde ein Insolvenzantrag gestellt oder es besteht die Pflicht dazu.
×Es fällt unter die Ausschlussgründe der De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831.
×Die öffentliche Hand oder eine Religionsgemeinschaft ist daran beteiligt.
×Es ist gemeinnützig oder eine Stiftung.
×Sitz oder Geschäftsbetrieb liegen außerhalb Deutschlands.

Subventionserhebliche Tatsachen

Die Angaben im Förderantrag sind subventionserheblich nach § 264 StGB. Wer sie falsch bestätigt, macht sich strafbar. Das gilt auch dann, wenn nichts gegen eine Förderung zu sprechen scheint.

So läuft eine geförderte Beratung ab

Die Reihenfolge ist vorgegeben und lässt sich nicht abkürzen. Wer einen Schritt vorzieht, verliert den Zuschuss.

  1. 1

    Antrag stellen

    Der Antrag geht online bei der Leitstelle ein, und zwar bevor die Beratung beginnt. Wer als Berater eingesetzt wird, muss zu diesem Zeitpunkt beim BAFA gelistet sein.

  2. 2

    Bescheid abwarten

    Erst wenn der Bescheid vorliegt, darf der Beratungsvertrag unterschrieben und mit der Beratung begonnen werden. Eine frühere Unterschrift gilt bereits als Beginn der Maßnahme und kostet die Förderung.

  3. 3

    Beratung durchführen

    Gefördert werden bis zu fünf Beratungstage, also vierzig Stunden. Berater und Antragsteller halten das Ergebnis in einem Bericht fest und unterschreiben ihn beide.

  4. 4

    Verwendungsnachweis einreichen

    Ab dem Bescheid bleiben sechs Monate. Eingereicht werden der Nachweis, der Beratungsbericht, die Rechnung und der Zahlungsnachweis.

  5. 5

    Zuschuss erhalten

    Die Leitstelle prüft die Unterlagen und zahlt aus. Über die Bewilligung entscheidet allein das BAFA.

2 je JahrBeratungen je Unternehmen, maßgeblich ist das Datum der Antragstellung
5 insgesamtBeratungen je Unternehmen bis zum Ende der Richtlinie
6 Monatevom Bescheid bis zum Verwendungsnachweis

Das Programm ist befristet

Das BAFA hat die Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Bis dahin müssen die Verwendungsnachweise eingereicht sein. Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 gelten geänderte Bedingungen.

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den Merkblättern des BAFA zu antragsberechtigten Unternehmen, zu Beratungsinhalten und zu Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis, aus dem Flyer des Programms und von der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes. Maßgeblich ist immer die Förderrichtlinie in ihrer geltenden Fassung.