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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

BAFA-Registrierung für Beratungsunternehmen

weitere Informationen (öffnet in neuem Fenster)

Wer im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" beraten will, braucht ein Profil, das das BAFA freigeschaltet hat. Erst danach darf ein Kunde mit der geförderten Beratung beginnen.

Wer sich registrieren kann

Das Beratungsunternehmen muss vier Voraussetzungen erfüllen. Beraten dürfen danach nur Inhaber, Geschäftsführer und angestellte Berater, keine freien Mitarbeiter.

Selbstständig

Das Unternehmen ist selbstständig tätig, als Gewerbe oder als freier Beruf.

Überwiegend Unternehmensberatung

Mehr als 50 % des Gesamtumsatzes stammen aus entgeltlicher Unternehmensberatung.

Qualitätssicherung

Ein geeignetes Qualitätssicherungssystem ist eingeführt und wird im Alltag angewendet.

Ordnungsgemäße Geschäftsführung

Die Beratungen laufen nach der Richtlinie ab. Inhaber, Geschäftsführer und Berater bringen die nötige Befähigung und Zuverlässigkeit mit.

Die vier Nachweise

Die Voraussetzungen belegt das Unternehmen mit vier Unterlagen. Drei davon sind ab der letzten Freischaltung alle zwei Jahre erneut vorzulegen.

  1. Beratererklärung

    Unterschrieben von allen Inhabern und Geschäftsführern. Sie nennt alle angestellten Berater, die Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Umsatzverteilung der letzten zwölf Monate.

    alle zwei Jahre neu
  2. Lebensläufe

    Aktuell und unterschrieben, von allen Inhabern, Geschäftsführern und angestellten Beratern.

  3. Nachweis der Selbstständigkeit

    Ein Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister, bei freien Berufen eine Bestätigung des Finanzamts.

    alle zwei Jahre neu
  4. Qualitätsnachweis

    Ein Zertifikat, ein eigenes Handbuch zur Qualitätssicherung oder die Bescheinigung eines Beraterverbands. Die Standards gelten auch für die angestellten Berater.

    alle zwei Jahre neu

So läuft die Registrierung ab

Die Registrierung läuft über das Online-Portal des BAFA. Das BAFA bittet, keine Nachweise per E-Mail, Fax oder Post zu schicken.

  1. 1

    Profil anlegen

    Das Beratungsunternehmen legt im Portal des BAFA ein Profil an.

  2. 2

    Nachweise hochladen

    Alle vier Nachweise kommen vollständig als PDF in den Postkorb des Profils.

  3. 3

    Prüfung durch das BAFA

    Das BAFA prüft die Unterlagen. Den Stand zeigt jederzeit eine Statusabfrage im Postkorb.

  4. 4

    Gelistet

    Steht der Status auf „GELISTET", ist das Profil freigeschaltet. Ab dann dürfen Kunden mit der geförderten Beratung beginnen.

4 Nachweisekommen vollständig als PDF in den Postkorb beim BAFA
2 Jahredanach sind Beratererklärung, Nachweis der Selbstständigkeit und Qualitätsnachweis erneut vorzulegen
1 Jahrohne einen Förderantrag in dieser Zeit kann das BAFA die Freischaltung aufheben

Wann das BAFA eine Freischaltung aufheben kann

Die Freischaltung gilt nicht auf Dauer. Das BAFA kann sie in diesen Fällen aufheben.

×Aktualisierte Unterlagen kommen zu spät
×Im ersten Jahr nach der Registrierung geht kein Förderantrag ein
×Mehr als 25 % oder mindestens drei Anträge im Jahr werden aus Gründen des Beratungsunternehmens abgelehnt
×Das Beratungsunternehmen wirbt mit unzulässigen Aussagen
×Das Beratungsunternehmen finanziert die Beratung für den Kunden vor

Wer sich nicht registrieren kann

Wer im Programm selbst einen Zuschuss beantragt hat oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Ebenso Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Einen Kunden beraten darf nicht, wer an dessen Unternehmen beteiligt oder dort beschäftigt ist oder zu den Angehörigen seiner Inhaber zählt.

Was wir übernehmen

Das BAFA erhebt für die Registrierung keine Gebühr. Unsere BAFA-Registrierung kostet einmalig 400 € netto und umfasst die Arbeit, die davor anfällt.

  • Übernahme der kompletten Registrierung bei der BAFA

  • Anmeldung aller Berater bei der BAFA

  • Erstellung eines Qualitätsnachweises

  • Beratererklärung inklusive Anlage

  • Checkliste zur Qualitätssicherung

Wenn das BAFA endgültig ablehnt

Lehnt das BAFA die von uns eingereichte Registrierung endgültig ab, erstatten wir das Entgelt in voller Höhe. Das gilt nicht, wenn die Ablehnung auf Umständen beruht, die das Unternehmen zu vertreten hat, etwa auf unvollständigen Angaben. Die Einzelheiten stehen in § 5 der AGB.

Über die Freischaltung entscheidet allein das BAFA

Das BAFA weist selbst darauf hin, dass bezahlte Unterstützung bei der Beraterregistrierung keine Gewähr für eine erfolgreiche und dauerhafte Registrierung bietet.

Quellen: Merkblatt Beratereigenschaft und Merkblatt Qualitätssicherungssystem des BAFA, beide Stand 1. Januar 2023, sowie die Seite des BAFA zur Registrierung von Beratungsunternehmen.