Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BAFA-Registrierung für Beratungsunternehmen
weitere Informationen (öffnet in neuem Fenster)Wer im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" beraten will, braucht ein Profil, das das BAFA freigeschaltet hat. Erst danach darf ein Kunde mit der geförderten Beratung beginnen.
Wer sich registrieren kann
Das Beratungsunternehmen muss vier Voraussetzungen erfüllen. Beraten dürfen danach nur Inhaber, Geschäftsführer und angestellte Berater, keine freien Mitarbeiter.
Selbstständig
Das Unternehmen ist selbstständig tätig, als Gewerbe oder als freier Beruf.
Überwiegend Unternehmensberatung
Mehr als 50 % des Gesamtumsatzes stammen aus entgeltlicher Unternehmensberatung.
Qualitätssicherung
Ein geeignetes Qualitätssicherungssystem ist eingeführt und wird im Alltag angewendet.
Ordnungsgemäße Geschäftsführung
Die Beratungen laufen nach der Richtlinie ab. Inhaber, Geschäftsführer und Berater bringen die nötige Befähigung und Zuverlässigkeit mit.
Die vier Nachweise
Die Voraussetzungen belegt das Unternehmen mit vier Unterlagen. Drei davon sind ab der letzten Freischaltung alle zwei Jahre erneut vorzulegen.
Beratererklärung
Unterschrieben von allen Inhabern und Geschäftsführern. Sie nennt alle angestellten Berater, die Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Umsatzverteilung der letzten zwölf Monate.
alle zwei Jahre neuLebensläufe
Aktuell und unterschrieben, von allen Inhabern, Geschäftsführern und angestellten Beratern.
Nachweis der Selbstständigkeit
Ein Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister, bei freien Berufen eine Bestätigung des Finanzamts.
alle zwei Jahre neuQualitätsnachweis
Ein Zertifikat, ein eigenes Handbuch zur Qualitätssicherung oder die Bescheinigung eines Beraterverbands. Die Standards gelten auch für die angestellten Berater.
alle zwei Jahre neu
So läuft die Registrierung ab
Die Registrierung läuft über das Online-Portal des BAFA. Das BAFA bittet, keine Nachweise per E-Mail, Fax oder Post zu schicken.
- 1
Profil anlegen
Das Beratungsunternehmen legt im Portal des BAFA ein Profil an.
- 2
Nachweise hochladen
Alle vier Nachweise kommen vollständig als PDF in den Postkorb des Profils.
- 3
Prüfung durch das BAFA
Das BAFA prüft die Unterlagen. Den Stand zeigt jederzeit eine Statusabfrage im Postkorb.
- 4
Gelistet
Steht der Status auf „GELISTET", ist das Profil freigeschaltet. Ab dann dürfen Kunden mit der geförderten Beratung beginnen.
Wann das BAFA eine Freischaltung aufheben kann
Die Freischaltung gilt nicht auf Dauer. Das BAFA kann sie in diesen Fällen aufheben.
Wer sich nicht registrieren kann
Wer im Programm selbst einen Zuschuss beantragt hat oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet. Ebenso Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften und gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Einen Kunden beraten darf nicht, wer an dessen Unternehmen beteiligt oder dort beschäftigt ist oder zu den Angehörigen seiner Inhaber zählt.
Was wir übernehmen
Das BAFA erhebt für die Registrierung keine Gebühr. Unsere BAFA-Registrierung kostet einmalig 400 € netto und umfasst die Arbeit, die davor anfällt.
Übernahme der kompletten Registrierung bei der BAFA
Anmeldung aller Berater bei der BAFA
Erstellung eines Qualitätsnachweises
Beratererklärung inklusive Anlage
Checkliste zur Qualitätssicherung
Wenn das BAFA endgültig ablehnt
Lehnt das BAFA die von uns eingereichte Registrierung endgültig ab, erstatten wir das Entgelt in voller Höhe. Das gilt nicht, wenn die Ablehnung auf Umständen beruht, die das Unternehmen zu vertreten hat, etwa auf unvollständigen Angaben. Die Einzelheiten stehen in § 5 der AGB.
Über die Freischaltung entscheidet allein das BAFA
Das BAFA weist selbst darauf hin, dass bezahlte Unterstützung bei der Beraterregistrierung keine Gewähr für eine erfolgreiche und dauerhafte Registrierung bietet.
Quellen: Merkblatt Beratereigenschaft und Merkblatt Qualitätssicherungssystem des BAFA, beide Stand 1. Januar 2023, sowie die Seite des BAFA zur Registrierung von Beratungsunternehmen.